Immobiliengeschäft wird als Prüfungsschwerpunkt etabliert
Mit der 7. MaRisk-Novelle wurde u.a. das Immobiliengeschäft als eigene Geschäftsart im Rahmen definierter Schwellenwerte in die MaRisk aufgenommen. Auf die gestellten Anforderungen darf verzichtet werden sofern das Investitionsvolumen aller Immobiliengeschäfte weder 30 Mio. EUR noch 2% der Bilanzsumme übersteigt.
Die neu gestellten prozessualen Anforderungen sind weitgehend identisch mit den Bestimmungen des Kreditgeschäftes. So sind Institute nun aufgefordert, ihre Immobilieninvestments im Eigenbestand auf der Grundlage von Risikoanalysen und fundierter Bewertungen zu tätigen, den Immobilienbestand qualifiziert zu managen, u.a. die Werte regelmäßig zu überprüfen und die Risiken zu kontrollieren. Gleichzeitig trägt die BaFin der gestiegenen Bedeutung Rechnung und hat das Immobiliengeschäft als weiteren Prüfungsschwerpunkt etabliert.
Schwerpunkte des Informationsbedarfs in der Prüfung liegen in den Themen:
- Anschaffungs- und Herstellungskosten
- Grunddaten zu den Immobilien
- Wertermittlung und Dokumentation
- Wirtschaftliche Ertragskraft
- Vermietung und Mieterstruktur
- Rechnungslegung,
- Bilanzierung und Abschreibung
Die Neuerungen der MaRisk-Novelle lösen mithin prozessuale, technische und organisatorische Anforderungen an das Immobiliengeschäft bei Kreditinstituten aus.
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